Arbeitsgemeinschaft für ambulante Hilfen und Beratung
Schulintegration/Eingliederungshilfe
Kinder oder Jugentliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn
1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für ihr Lebensalter
typischen Zustand abweicht, und
2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu
erwarten ist.