Die Ziele der Umgangsbegleitung sind die Anbahnung, Wiederherstellung und Weiterführung der Besuchskontakte zwischen dem Kind und dem jeweiligen Umgangsberechtigten (Mutter / Vater / Geschwister / Großeltern).
Ein begleiteter Umgang ist erforderlich, wenn eine direkte oder indirekte Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, oder eine langsame Anbahnung aus pädagogischen Gründen notwendig ist.
Den Erziehenden sollen Wege vermittelt werden, den Umgang künftig selbständig, regelmäßig und kindgerecht wahrzunehmen.
Die Umgangskontakte werden in Begleitung einer pädagogischen Fachkraft durchgeführt, dokumentiert und im Vorfeld individuell besprochen.