Erziehungsbeistandschaften nach § 30 SGB VIII

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine intensive soziale Einzelbetreuung mit dem Fokus auf das einzelne Kind oder Jugendliche/n.


Hier steht die Unterstützung bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds im Vordergrund. Unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie soll die Verselbständigung unterstützt werden.


Das Kind oder die/der Jugendliche als Einzelperson wird ernst- und wahrgenommen und gleichzeitig in Verbindung zu seinem familiären oder sozialen Umfeld gesehen.


  • Ansprechpartner für den/die Jugendliche/n
  • Erlernen von Problemlösungsstrategien
  • soziale Integration
  • Kooperation mit Schulen & Ausbildungsstätten
  • Freizeitgestaltung
  • Stärkung des Selbstwertgefühls
  • Hilfe bei familiären Krisen
  • Erziehungsberatung
  • Verbesserung der Beziehungen zwischen Familienmitgliedern


Unterstützungsmöglichkeiten