betreutes Wohnen nach § 41 KJHG i.V. § 36 KJHG

Wenn Jugendliche und junge Erwachsene Probleme haben, ihren Alltag selbständig zu gestalten, oder ein Zusammenleben im familiären Rahmen nicht mehr möglich ist, bietet die Jugendhilfe Unterstützung im Rahmen des betreuten Wohnens an, um einen guten  Start in die Selbständigkeit zu begleiten.


Ein umfassendes Beratungsangebot ermöglicht eine optimale Betreuung bei der Bewältigung von unterschiedlichen Problemen.


Jugendliche mit schwierigen familiären Hintergründen profitieren von dieser Form der Begleitung, da sie ressourcenorientiert und angemessen ist.




Unterstützungsmöglichkeiten

  • Begleitung bei Behördengängen
  • Beratung bei finanziellen Belangen
  • Hilfe zur Verselbständigung
  • Erlernen von Alltagsstrukturen
  • Hilfe bei Schul- und Ausbildungsplatzsuche
  • Stärkung des Selbstwertgefühls
  • Hilfe bei familiären Krisen
  • Hilfe und Organisation bei der Haushaltsführung
  • Unterstützung der Grundsicherung
  • Kontaktvermittlung zu anderen Beratungs- und Hilfsangeboten